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ARGUS HAUS AG - bauen mit uns als Totalunternehmer

General- oder Totalunternehmer - der Unterschied

Beim Generalunternehmer beschränkt sich die die vertragliche Leistung auf die Ausführung des Bauwerks. Das Projekt als solches bleibt davon ausgeklammert, sei es, dass es bereits vorliegt, sei es, dass es im Rahmen eines Projektierungsauftrages separat erarbeitet worden ist.

Der Totalunternehmer liefert dem Bauherrn sowohl Projekt wie Ausführung des bestellten Bauwerks. Er verpflichtet sich also, ein Bauwerk gesamthaft zu planen und zu erstellen. Alle Verträge schliesst der Totalunternehmer auf seinen eigenen Namen und nicht auf denjenigen des Bauherrn ab. Den Ausführungsfirmen gegenüber tritt der Totalunternehmer als Bauherr auf.

Die ARGUS HAUS AG als Totalunternehmer übernimmt die Ausführung Ihres Bauvorhabens nach den Plänen der Diethelm Bauplanung GmbH. Der Vorteil liegt darin, dass Sie als Bauherr nur mit dem Totalunternehmer (ARGUS HAUS AG) einen Vertrag abschliessen. Sie übertragen die Verantwortung für den Bau einschliesslich Preis, Qualität und Termin der ARGUS HAUS AG. Sie ersparen sich damit die Verhandlungen mit Lieferanten und Handwerkern und den Abschluss einer Vielzahl von Werkverträgen. Dies ist Sache des Totalunternehmers (ARGUS HAUS AG), welcher auch für die Einhaltung des Werkpreises zu sorgen hat. Selbstverständlich sind auch während der Bauphase noch Projektänderungen möglich, jedoch unter Berücksichtigung entsprechender Mehr- oder Minderkosten.

Wir bieten Ihnen:
--> Fixpreis des Bauprojektes
--> Qualitätsgarantie
--> Termingarantie


Weitere Informationen:
--> Der Werkvertrag enthält nebst dem festgelegten Preis und dem Kostenumfang des Bauprojektes auch den detaillierten Baubeschrieb, die Projektpläne sowie die Budgetliste der Materialien und Einrichtungen.

--> Auch nach Abschluss des TU-Vertrages sind noch Projekt- oder Ausführungsänderungen möglich. Über allfällige Kostenabweichungen werden Sie informiert und bei der Schlussabrechnung des Werkes wird die Preisdifferenz bei der Mehr- oder Minderkostenabrechnung berücksichtigt.

--> Der Bauherr kann auf eigene Verantwortung die Berücksichtigung bestimmter Handwerker und Lieferanten verlangen, wie etwa Bekannte oder Firmen aus dem lokalen Gewerbe. In solchen Fällen werden dem Bauherrn die nachgewiesenen Mehr-oder Minderkosten verrechnet.
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